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Ihre Rechte bei Ankunftsverspätung

Ihre Rechte bei Flugverspätung beim Abflug
Ihre Rechte bei Flugausfall
Ihre Rechte bei überbuchtem Flug
Ihre Rechte bei Verlust von Gepäck

Häufig gestellte Fragen

IHRE RECHTE BEI VERSPÄTUNG BEI DER ANKUNFT

Wenn sich Ihr Flug bei der Ankunft an Ihrem Endziel um mindestens 3 Stunden verspätet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.

Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verspätung auf besondere Umstände wie Unwetter, bestimmte Arten von Streiks, Fabrikationsfehler am Flugzeug oder Flugeinschränkungen durch den Fluglotsen zurückzuführen ist.

Dies ist der Betrag, auf den Sie pro Passagier Anspruch haben:

Innerhalb der EU:

  • 250 Euro (ca. 1.875 DKK), wenn Sie weniger als 1.500 km fliegen.
  • 400 Euro (ca. 3.000 DKK), wenn Sie mehr als 1.500 km fliegen.

Außerhalb der EU:

  • 250 Euro (ca. 1.875 DKK), wenn Sie weniger als 1.500 km fliegen.
  • 400 Euro (ca. 3.000 DKK), wenn Sie zwischen 1.500 und 3.500 km fliegen.
  • 600 Euro (ca. 4.500 DKK), wenn Sie mehr als 3.500 km fliegen.

In einigen Fällen kann die Fluggesellschaft 50 % Ihrer Entschädigung abziehen, wenn Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden. Dies hängt davon ab, wie weit Sie fliegen und wie schnell Sie ankommen.

IHRE RECHTE BEI FLUGVERSPÄTUNG BEIM ABFLUG

Wenn sich Ihr Flug um mindestens zwei bis vier Stunden verspätet, muss Ihnen die Fluggesellschaft eine angemessene Verpflegung anbieten, und wenn eine Übernachtung erforderlich wird, muss sie Ihnen auch eine Hotelübernachtung und den Transport zwischen Hotel und Flughafen anbieten.

Sie haben Anspruch auf Verpflegung nach:

  • 2 Stunden Verspätung beim Abflug für Flüge unter 1.500 Kilometern
  • 3 Stunden Verspätung beim Abflug für Flüge über 1.500 Kilometer innerhalb der EU und für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der EU
  • 4 Stunden Verspätung beim Abflug für Flüge, die länger als 3.500 Kilometer sind und außerhalb der EU liegen

Wenn sich Ihr Flug beim Abflug um mindestens 5 Stunden verspätet, haben Sie die Möglichkeit, die Reise abzubrechen und den Preis für das Ticket zurückzuerhalten.

Wenn Ihnen die Fluggesellschaft keine angemessene Verpflegung anbietet, während Sie auf Ihren verspäteten Flug warten, können Sie selbst Speisen und Getränke kaufen und sich den Betrag anschließend von der Fluggesellschaft erstatten lassen. Denken Sie daher daran, die Quittungen für das, was Sie gekauft haben, aufzubewahren, damit Sie Ihre Ausgaben nachweisen können.

IHRE RECHTE BEI FLUGSTREICHUNG

Wenn Ihr Flug gestrichen wird, haben Sie Anspruch auf eine der folgenden Möglichkeiten:

Erstattung des gesamten Ticketpreises. Wenn die Streichung bei einem Zwischenstopp erfolgt ist, haben Sie auch Anspruch darauf, so bald wie möglich zum ersten Abflugort zurückzufliegen.

  • Umbuchung der Reise zum endgültigen Reiseziel, sobald dies möglich ist. Die Fluggesellschaft muss die Reise mit einer anderen Fluggesellschaft bezahlen, wenn sie nicht selbst den ersten verfügbaren Abflug anbieten kann.
  • Umbuchung der Reise auf einen späteren Termin Ihrer Wahl, sofern freie Plätze vorhanden sind.

Sie haben kein Recht, Ihre Meinung zu ändern, sobald Sie eine der 3 Optionen gewählt haben.

Die Streichung Ihres Fluges kann Ihnen auch Anspruch geben auf:

  1. Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft, wenn Sie darauf warten, dass Ihr gestrichener Flug umgebucht wird oder Sie zu Ihrem ersten Abflugort zurückgeflogen werden.
  1. Entschädigung

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie so schnell wie möglich schriftlich über Ihre Rechte zu informieren.

Sie müssen immer spätestens 45 Minuten vor Ihrem geplanten Flug am Flughafen erscheinen, auch wenn Sie wissen, dass der Flug gestrichen wurde. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Fluggesellschaft schriftlich etwas anderes mitgeteilt hat.

Ihr Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Streichungen hängt davon ab, wie weit Sie hätten fliegen sollen:

250 Euro (ca. 1.860 DKK) für alle Flüge bis zu 1.500 Kilometern.

400 Euro (ca. 3.000 DKK) für Flüge über 1.500 Kilometer innerhalb der EU und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern.

600 Euro (ca. 4.500 DKK) für alle Flüge, die nicht unter die ersten beiden fallen.

Die Fluggesellschaft kann die Entschädigung halbieren, wenn sie Ihnen anbietet, mit einem anderen Flug zu fliegen, der bei der Ankunft nicht mehr verspätet ist als:

2 Stunden für Reisen bis zu 1.500 Kilometern

3 Stunden für Reisen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer

3 Stunden für Reisen außerhalb der EU zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern

4 Stunden für alle Reisen, die nicht unter die oben genannten fallen

Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Die Streichung auf außergewöhnliche Umstände wie einige Streiks, politische Unruhen oder Sicherheitsprobleme zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.
  • Sie mindestens 2 Wochen vor Ihrer geplanten Reise über die Streichung informiert wurden.

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IHRE RECHTE BEI ÜBERBUCHTEM FLUG

Wenn es aus irgendeinem Grund zu viele Passagiere für einen Flug gibt, ist Ihr Flug überbucht, und Ihnen kann das Boarding verweigert werden. Dies kann auch aus betrieblichen Gründen geschehen.

Ihre Rechte, wenn Ihnen das Boarding auf Ihrer Reise in, aus oder innerhalb von EU-Ländern verweigert wird, gelten, wenn Sie:

  • von einem EU-Land in ein Land innerhalb oder außerhalb der EU fliegen, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft europäisch ist.
  • von Flughäfen außerhalb der EU zu Flughäfen in der EU mit einer EU-Fluggesellschaft fliegen.
  • außerhalb der EU zwischenlanden als Teil einer Reise, die in der EU begonnen hat, oder als Teil einer Heimreise in ein EU-Land mit einer EU-Gesellschaft (als eine zusammenhängende Buchung gekauft).
  • spätestens 45 Minuten vor dem geplanten Abflug am Check-in am Flughafen erschienen sind, es sei denn, die Fluggesellschaft hat schriftlich etwas anderes mitgeteilt.

Wenn Ihnen das Boarding verweigert wurde, haben Sie Anspruch auf eine der folgenden Möglichkeiten:

  • Erstattung des gesamten Ticketpreises und gegebenenfalls die Möglichkeit, die Reise abzubrechen und so bald wie möglich zu Ihrem ersten Abflugort zurückgeflogen zu werden.
  • Umbuchung der Reise zum endgültigen Reiseziel, sobald dies möglich ist. Die Fluggesellschaft muss die Reise mit einer anderen Fluggesellschaft bezahlen, wenn sie nicht selbst den ersten verfügbaren Abflug anbieten kann.
  • Umbuchung der Reise auf einen späteren Termin Ihrer Wahl, sofern freie Plätze vorhanden sind.

Sie haben kein Recht, Ihre Meinung zu ändern, sobald Sie eine der 3 Optionen gewählt haben.

Boardingverweigerung kann Ihnen Anspruch geben auf:

Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft, wenn Sie auf die Umbuchung warten.

Entschädigung

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen Ihre Rechte unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Wenn Ihnen das Boarding verweigert wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von:

  • 250 Euro (ca. 1.860 DKK) für Flüge unter 1.500 Kilometern
  • 400 Euro (ca. 3.000 DKK) für Flüge über 1.500 Kilometer innerhalb der EU und alle anderen Reisen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • 600 Euro (ca. 4.500 DKK) für Flüge außerhalb der EU über 3.500 Kilometer

In einigen Fällen kann die Fluggesellschaft Ihre Entschädigung um 50 % reduzieren, nachdem Ihnen das Boarding verweigert wurde.

Die Entschädigung kann somit halbiert werden, wenn Sie auf einen neuen Abflug zu Ihrem Zielort umgebucht werden und nicht mehr verspätet sind als:

  • 2 Stunden für alle Flüge unter 1.500 Kilometern
  • 3 Stunden für Flüge über 1.500 Kilometer innerhalb der EU und alle anderen Reisen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • 4 Stunden für Flüge außerhalb der EU über 3.500 Kilometer

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, für Speisen und Getränke zu sorgen, wenn die Verspätung 2 Stunden übersteigt, und sie muss auch für Unterkunft und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft sorgen, wenn Ihr neuer Flug erst am nächsten Tag fliegt.

Wenn Ihr Flug überbucht ist und Sie Ihren Platz freiwillig aufgeben, muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Erstattung des Flugtickets oder eine Umbuchung der Reise und eine Entschädigung anbieten, über die Sie und das Unternehmen sich einigen.

IHRE RECHTE BEI VERLUST VON GEPÄCK

Sie müssen sich unverzüglich an die Fluggesellschaft oder das Gepäckpersonal am Flughafen wenden, sobald Sie feststellen, dass Ihr Gepäck verspätet ist. Diese erstellen einen PIR-Bericht, der Ihr Nachweis für die Verspätung des Gepäcks ist. Dies ist notwendig, damit Sie von der Fluggesellschaft eine Entschädigung erhalten können.

Wenn Sie Ihr Gepäck auf dem Hin- oder Rückweg verloren haben oder es verspätet ist und Sie eine Reiseversicherung haben, können Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden, und Sie sind über Ihre Reiseversicherung abgedeckt.

Wann gilt Ihr Gepäck als verloren?

Nach 21 Tagen betrachtet die Fluggesellschaft das Gepäck als verloren, und nach 21 Tagen können Sie sich schriftlich bei der Fluggesellschaft beschweren und eine Entschädigung beantragen, wenn Ihr Gepäck nicht aufgetaucht ist.

Wenn Ihr verspätetes Gepäck doch noch aufgetaucht ist, können Sie eine Entschädigung für die Kosten beantragen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Verspätung entstanden sind. Dies müssen Sie spätestens 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks tun.

Ihre Beschwerde muss den PIR-Bericht und die Dokumentation für das enthalten, was Sie als Ersatz für die verspäteten oder verlorenen Gegenstände gekauft haben.

Wenn Sie eine Pauschalreise über ein Reisebüro gebucht haben, können Sie sich auch bei diesem beschweren.

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