Die EU-Verordnung, die Entschädigungen bei Verspätungen, Annullierungen und Sonstigem regelt, gilt für die EU und EU-Fluggesellschaften. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Wenn Sie mit Turkish Airlines oder Freebird geflogen sind, die türkische Fluggesellschaften sind, sind Sie nach der EU-Verordnung abgesichert, auch wenn diese keine europäischen Fluggesellschaften sind. Die Türkei ist nämlich dieser Verordnung beigetreten.