Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall und Flugverspätung ist in einer EU-Verordnung geregelt, die am 11. Februar 2004 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2005 in Kraft trat.

Ziel der Verordnung war es, ein Regelwerk zu schaffen, das es den Verbrauchern erleichtert, eine Entschädigung zu erhalten, wobei die Beweislast für die Ursache beim Flugunternehmen liegt.

Ob es dadurch einfacher geworden ist, ist wohl Ansichtssache. Auf jeden Fall tun die Fluggesellschaften alles in ihrer Macht Stehende, um die Auszahlung von Entschädigungen zu vermeiden. Bei forsinketfly.testdev.dk/ erleben wir, dass unsere Anfrage mit einer Art automatischer Antwort beantwortet wird, dass keine Entschädigung gezahlt werden kann, da die Verspätung auf Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaften nicht zu verantworten haben. Nun ist es aber so, dass schon einiges passieren muss, bevor die Fluggesellschaft die Verspätung nicht zu verantworten hat. Die letzte höhere Gewalt, wie es genannt wird, war der isländische Vulkan, der Rauchwolken aufsteigen ließ, so dass Flugzeuge nicht fliegen konnten. Weder ein Streik noch starker Regen sind ein Grund, keine Entschädigung zu zahlen.

Lassen Sie sich also nicht abweisen und fragen Sie uns um Hilfe, wenn Sie eine Verspätung auf Ihrer Reise oder einen Flugausfall erlebt haben.