Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn sich Ihr Flug um Folgendes verspätet:
- Mehr als 2 Stunden bei Kurzstrecken (bis zu 1.500 km).
- Mehr als 3 Stunden bei Mittelstrecken (1.500–3.500 km).
- Mehr als 4 Stunden bei Langstrecken (über 3.500 km).
Wie viel Entschädigung können Sie erhalten?
- 250 € für Kurzstreckenflüge.
- 400 € für Mittelstreckenflüge.
- 600 € für Langstreckenflüge.
Hat sich Ihr Flug verspätet? Kontaktieren Sie uns und finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.