Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn sich Ihr Flug um Folgendes verspätet:

  • Mehr als 2 Stunden bei Kurzstrecken (bis zu 1.500 km).
  • Mehr als 3 Stunden bei Mittelstrecken (1.500–3.500 km).
  • Mehr als 4 Stunden bei Langstrecken (über 3.500 km).

Wie viel Entschädigung können Sie erhalten?

  • 250 € für Kurzstreckenflüge.
  • 400 € für Mittelstreckenflüge.
  • 600 € für Langstreckenflüge.

Hat sich Ihr Flug verspätet? Kontaktieren Sie uns und finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.