Was sind außergewöhnliche Umstände?
Eine Fluggesellschaft kann die Zahlung einer Entschädigung ablehnen, wenn die Annullierung oder Verspätung auf Umstände zurückzuführen ist,
die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, z. B.:
- Extremes Wetter (Sturm, Schnee, Aschewolken).
- Sicherheitsrisiken oder politische Unruhen.
- Streiks von Flughafenpersonal oder Fluglotsen.
Wann gilt dies nicht?
Technische Fehler und Personalmangel gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. Hier haben Sie
in der Regel weiterhin Anspruch auf Entschädigung.
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