Das wird durch mehrere Faktoren bestimmt. Wenn Ihr Abflug- oder Ankunftsflughafen dänisch ist, können Sie Ihre Forderung vor den dänischen Gerichten geltend machen.
Wenn Ihr Abflughafen nicht dänisch ist, das Flugunternehmen aber über eine dänische Niederlassung verfügt, kann Ihre Klage in Dänemark eingereicht werden. In allen anderen Fällen muss die Klage in dem Land eingereicht werden, in dem Sie starten oder landen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme! Wenn Sie Ihre Reise als Pauschalreise gebucht haben, ist Dänemark weiterhin der richtige Ort, um die Klage einzureichen.
Dies gilt speziell für Flugsachen, da alle anderen Fälle, in denen es sich um Verbraucher handelt, in Dänemark eingereicht werden können, wenn der Kauf online über Werbung erfolgt ist.
Als Beispiel kann Folgendes genannt werden. Käufe, die online getätigt wurden, und in diesem Zusammenhang ist an Travellink zu denken, können in Dänemark in dem Gerichtsbezirk eingereicht werden, in dem derjenige wohnt, der Geld zugute hat.